Info zur Namensänderung

Mit dem Attest eines/r Psycholog/In ist u.U. schon eine Namensänderung bei Rentenversicherung, Krankenkasse, Schule etc. möglich, das ist Verhandlungssache.
Außerdem gibt es darauf von der dgti den Ergänzungsausweis mit dem neuen Namen und aktuellem Bild (www.dgti.org).

Unterlagen für die Namens- / Personenstandsänderung:
– Geburtsurkunde
– Ausweis/Pass
– Anmeldebestätigung (gibt es im Bürgerbüro oder beim zuständigen Polizeirevier)

Mit diesen Unterlagen persönlich beim zuständigen Amtsgericht Namens- und Personenstandsänderung und einen Anhörungstermin beantragen.

Land Berlin: Grunewaldstr.66-67 10823 Berlin-Schöneberg, U-Bahnhof Eisenacher Straße oder U-Bahnhof Bayerischer Platz, Abt. 73 (Richterin Hansen), Tel. 030-90159-0, Mo-Fr 9-13 h

Land Brandenburg: Jägerallee 10-12 14467 Potsdam, Abt. 57 (Richterinnen Leetz und Schilling), Tel. 0331-2017-2613 Frau Leu.

Das Amtsgericht teilt dann einen Termin mit.

Zum Anhörungstermin außerdem mitbringen: Lebenslauf (zwei Seiten reichen) und evtl. Einkommensnachweis (wenn Prozesskostenhilfe beantragt werden soll). Sich vorher über Gutachter informieren (Psychotherapeuten, Beratungsstellen wie TransInterQueer, Sonntagsclub, Anke Streifeneder). Evtl. ein Vorgespräch mit den Gutachtern (stimmt die „Chemie“?); fragen, ob sie auch gleich das Op-Gutachten schreiben (dann wird das billiger).

In der Anhörung werden die Gutachter benannt. Dann gleich dort anrufen (das Amtsgericht gibt keine Telefonnummern weiter!) und einen Termin machen. Schon vor dem Termin den Lebenslauf schicken.

Der Gutachter schickt drei Kopien an das Amtsgericht, eine davon geht später an den/die Betroffene/n.

Es dauert dann noch ein paar Wochen, weil noch eine staatliche Amtsperson unterschreiben muss (tut sie aber grundsätzlich).

Mit dem Gerichtsbescheid zum Standesamt gehen und die Geburtsurkunde ändern lassen, auch Ämter/Krankenkasse/Rentenversicherung/Jobcenter/Schule/frühere Arbeitsstellen, um die Eintragungen und Abgangs-/Arbeitszeugnisse ändern zu lassen. Die sind verpflichtet dazu (muss neu geschrieben werden, nicht nur den alten Namen durchstreichen). Sie können eine Gebühr verlangen.

Bestehende Ehen müssen nicht mehr in Lebenspartnerschaften umgewandelt werden, sondern bleiben erhalten. Lebenspartnerschaften können in Ehen umgewandelt werden. Die Geburtsurkunden der Kinder bleiben unverändert.