21.1.2026
Wie beantragt man Operationen?
Der Medizinische Dienst der Krankenkasse prüft für alle Gesetzlichen Krankenkassen Anträge auf medizinische Maßnahmen. Sie müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein. Außerdem prüft er Behandlungsfehler.
Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, bei Anträgen den MD zu fragen. Sie müssen auch nicht die Empfehlungen des MD befolgen.
Wie beantragt man Maßnahmen? (hier: bei Transidentität)
– Gegengeschlechtliche Hormontherapie muss nicht beantragt werden. Wer es trotzdem tut, wird erleben, dass die Krankenkasse den MD fragt. „Wer viel fragt, bekommt viel Antwort.“ Die Indikationen, die ich ausstelle, sind für den Arzt bestimmt, der sich mit der Diagnose absichern will. Fast alle Ärzte akzeptieren meine Indikationen. Einige Ärzte verlangen ausführlichere Auskünfte, das bedeutet mehr Aufwand. Dann gibt es auch Ärzte, die eine Bewilligung durch die Krankenkasse fordern – mit der bekannten Folge: Der MD wird weitere Informationen anfordern, zum Beispiel nicht vorhandene Gutachten, Psychotherapieberichte etc. Das Ganze dauert mindestens fünf Wochen, dann lehnt der MD ab. Einige wenige Ärzte verlangen eine psychotherapeutische Begleitung, was aber der S3-Leitlinie V8 widerspricht. (Ein Arzt war mal beleidigt, als ich ihm schrieb, dass sich dann gelegentlich die Leute das Zeug in Amsterdam besorgen.) Besonders schlimm wird es, wenn ein Arzt merkt, dass gegengeschlechtliche Hormonbehandlung ein „Off-Label-Use“ ist, also eine nicht offiziell zugelassene Anwendung, und sich dann bei der Krankenkasse gegen Regress absichern will. Und weil der MD nur genau die Frage beantwortet, die ihm gestellt wird, wird er antworten, dass das nicht abgesichert ist. Und damit ist die Hormontherapie gestorben.
Hormontherapie ist nicht Pflicht, aber sinnvollerweise sollte es begründet werden, wenn sie unterbleibt. Nur bei Brustaufbau sind zwei Jahre Hormontherapie notwendig, und der seltene Fall, wo das nicht möglich ist, muss gut mit ärztlichen Zeugnissen belegt werden.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Man kann auch bis zur Volljährigkeit warten und die Pubertät mit Hormonblockern verzögern.
Bei allen Operationen gilt:
Ein Jahr „psychotherapeutisch begleitete Alltagserfahrung“, früher Alltagstest genannt. Die Psychobegleitung muss nicht zeitgleich statt finden, sie kann auch später beginnen.
Die psychotherapeutische Begleitung umfasst 12 Stunden in einem halben Jahr und muss von jemand durchgeführt werden, der/die approbiert ist. Das kann auch ein ärztlicher Psychotherapeut sein. Vergleichbare Ausbildungen aus den EU-Ländern, der Schweiz und Großbritannien werden anerkannt, aber bei Übersee-Therapien gibt es Probleme. Die Therapierichtung ist egal, es muss nur eine Richtlinientherapie sein, oder Vergleichbares. Hinterher muss ein Bericht geschrieben werden. (Wenn der/die Therapeut/in noch nicht approbiert ist, muss ein approbierte/r Supervisor/in mit unterschreiben.) Auch selbst bezahlte Therapien werden anerkannt. Ganz selten kam es vor, dass Krankenkassen einen Op-Antrag nicht bearbeitet haben, weil sie meinten, es hätte keine Psychotherapie gegeben. Eine Mitteilung an die Krankenkasse bei Beginn der selbst bezahlten Therapie kann evtl. sinnvoll sein.
Einen/n transfreundlichen Therapeut/in zu finden, kann schwierig sein; ich verweise auf meine Seite „Kostenerstattung„. Wenn der Bericht bzw. die letzte Stunde länger als ein halbes Jahr zurück liegt, muss auch noch ein aktueller Befundbericht beigebracht werden, in dem bestätigt wird, dass der Op-Wunsch und der Leidensdruck noch aktuell sind. (Das kann auch von einer anderen approbierten Person geschrieben werden.)
Die Antragsunterlagen:
-Bericht von einer körperlichen Untersuchung, mit den Sätzen „keine Anzeichen für Intersexualität“, „alle Organe regelrecht angeordnet“ und „Karyotyp XX bzw. XY“. Die Untersuchung kann auch länger zurück liegen. Intersexualität ist ein unbekanntes Phänomen für den MD. Die Begutachtungsrichtlinien von 2020 sehen diesen Fall nicht vor, mangels Erfahrung, also wird abgelehnt. Ich weiß von Fällen, wo Ärzte oder Gutachter die Befunde verschönt haben, damit die Op bewilligt wird. Da aber die Krankenkasse nicht unbedingt den MD fragen muss, kann man auch direkt mit der Krankenkasse verhandeln und die medizinische Notwendigkeit mit ärztlichen Befundberichten untermauern.
-Bericht vom Verlauf der Hormontherapie
-Bericht über die Psychotherapie
-Ein aktuelles Gutachten mit Lebenslauf, aus dem die transidentische Geschichte zu ersehen ist, oder ein sehr ausführlicher Psychotherapiebericht
-Bericht von Vorgespräch/Voruntersuchung in einer chirurgischen Klinik mit genauer Beschreibung, welche Op-Schritte geplant sind.
-Freiwillig: Frühere Berichte und Befunde (z.B. Amtsgerichtsgutachten) und selbst geschriebener Lebenslauf
-Ein eigener Antrag auf Übersendung des MD-Gutachtens an die eigene Adresse.
Aus den Berichten muss die Op-Indikation und der Leidensdruck klar ersichtlich sein.
Alle Schriftstücke (nur Kopien, keine Originale!) kommen in einen geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nur vom Gutachter zu öffnen“. Das alles an die Krankenkasse mit einem formlosen Schreiben; genaue Angaben, was operiert werden soll. Die Bearbeitung dauert fünf Wochen.
Wenn der MD Unterlagen nachfordert: Sofort erledigen, weil sonst die fünf Wochen um sind und der MD ein Urteil abgegeben haben muss. Bei fehlenden Unterlagen also eine Ablehnung. Bei Ablehnung durch den MD bringt ein Widerspruch wenig, besser sind neue Indikationen und Berichte, die als „Wiedervorlage“ über die Krankenkasse an den MD gehen.
Das Op-Honorar muss mit der Krankenkasse verhandelt werden, auch ein späterer Wechsel des Chirurgen ist möglich.
Erst wenn die Krankenkasse sich eigene Schikanen ausdenkt, macht ein Widerspruch Sinn, bei hartleibigen Fällen eine Drohung mit Anwalt oder Sozialgericht. Schikanen der Krankenkasse kommen vor allem seit Oktober 2023, als das Bundessozialgericht über nicht-binäre Mastektomie abschlägig beschieden hat. Seitdem gibt es keine gesetzliche Grundlage für geschlechtsangleichende Operationen, und die Begutachtungsrichtlinie des MD ist nicht gültig, obwohl der MD immer noch danach entscheidet. Das neue Gesetz wurde noch von der Scholz-Regierung ausgearbeitet, aber es liegt seit dem Regierungswechsel in der Schublade. Der MD ist jetzt sehr vorsichtig mit Formulierungen: Da wird nicht „entschieden“, sondern „die Kriterien sind erfüllt bzw. nicht erfüllt“.
Epilation (Laser oder Nadel) muss mit ärztlichen Fotos belegt werden. Sie darf nur von Ärzten durchgeführt werden, also nicht von Kosmetikstudios oder Heilpraktikern. Leider möchten die Ärzte gern eine Privatrechnung schreiben, weil ihnen das Honorar nicht reicht, und das mag die Krankenkasse nicht. Dieser Weg ist steinig, und wer keine Geduld hat, zahlt selbst oder fängt schon mal mit einem IPL-Gerät aus dem Supermarkt an. Auch Brustaufbau oder FFS (Gesichtsfeminisierung) muss mit ärztlichen Fotos beantragt werden. Die Hürden dabei sind hoch. Schneller geht die FFS in Malaga oder in der Türkei.
Die Kehlkopf-Verkleinerung (Larynx-Reduktion) ist ein vergleichsweise harmloser und billiger Eingriff. Auch sie muss mit Fotos und Vorgespräch beantragt werden.
Minderjährige unter 18 Jahren werden vom MD nur ausnahmsweise begutachtet, weil die Begutachtungsrichtlinie nur Erwachsene vorsieht. Man kann es trotzdem versuchen, die Indikation muss aber über jeden Zweifel erhaben sein.
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11.10.2025 Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg hat sich darüber geäußert, wie über Kostenanträge für geschlechtsangleichende Maßnahmen entschieden wird:
„Um Sie in Kenntnis zu setzen, schreibe ich Ihnen einfach in dieser E-Mail, wie die aktuelle Situation für die MD-Gemeinschaft aussieht:
In den letzten Monaten haben wir uns in der MD-übergreifenden Arbeitsgruppe Transidentität und mit der Konferenz der Leitenden Ärztinnen und Ärzte der MD-Gemeinschaft zur Frage der Begutachtung bei Transidentität intensiv ausgetauscht.
Von Seiten der aktuellen Gesundheitsministerin gibt es bislang keine Hinweise, ob und wann sie das geplante Gesetzesvorhaben zur Behandlung transidentitärer/non-binärer Menschen auf den Weg bringen möchte.
Von Seiten der Institutionen im Gemeinsamen Bundesausschusses (GKV-Spitzenverband, KBV, DKG, Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer) gibt es ebenfalls keine Anstalten, eine Behandlungsempfehlung auf den Weg zu bringen.
Wir haben also aktuell auf unabsehbare Zeit die Situation, dass für die Kostenübernahme der Krankenkassen bei Transidentität keine sozialrechtliche Grundlage existiert und somit die Kassen nur nach der leistungsrechtlichen Vorgabe des „Vertrauensschutzes“ Leistungen auf Grundlage der bisherigen Begutachtungsanleitung erbringen können.
Die Konferenz der Leitendenden Ärztinnen und Ärzte der MD-Gemeinschaft (unser höchstes Beschlussgremium) hat daher beschlossen, dass wir unsere Begutachtung in Zukunft an die rechtliche Lage anpassen sollen. In unserem MD sind wir gerade in der Abstimmung, wie wir unsere Formulierungen anpassen. Wir werden in Zukunft auf die fehlende sozialrechtliche (BMG) und sozialmedizinische (G-BA) Grundlage hinweisen und müssen von den Kassen explizit wissen, ob sie eine Begutachtung nach BGA wünschen (für die ja keine sozialrechtliche Grundlage mehr besteht) oder eine Begutachtung im NUB/OLU-Verfahren, deren Voraussetzungen in aller Regel nicht vorliegen.“
Alexander Schmorl, MD Berlin-Brandenburg, zitiert nach GesundheitsNetzwerk Transidentität 11.10.2015
(NUB: vermutlich „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ – OLU: „Off-Label-Use“)
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(2024) Leider immer noch aktuell:
Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) Berlin-Brandenburg wendet noch die S3-Richtlinie Version 7 an. (Die wurde im Oktober 2018 veröffentlicht.) Die Version 8 ist noch nicht angekommen. Nach der Version 8 ist z.B. für Hormontherapie keine psychotherapeutische Begleitung notwendig (und auch keine Bewilligung der Krankenkasse).
Daraus folgt: Hormontherapie oder Logopädie müssen nicht bei der Krankenkasse beantragt werden.
Bedeutet: Epilation, Logopädie, FFS (Facial Feminisation Surgery = operative Gesichtsangleichung), Adamsapfel-Reduzierung können schon nach einem halben Jahr psychotherapeutischer Begleitung beantragt werden. Minimum für Psychotherapie ist 12 Stunden oder ein halbes Jahr, aber es muss gut begründet werden, dass der Leidensdruck nur mit diesen Maßnahmen zu beheben ist. Für die Genitalangleichung gilt ein Jahr, für Brustaufbau zwei Jahre (nach Beginn der Hormontherapie). Außerdem wichtig: Die Transidentität darf nicht ein Folge von Traumatisierung, Psychose o.ä. sein, sondern muss schon vorher bestanden haben.
Wenn diese Maßnahmen am Beginn der Begleittherapie beantragt werden, können sie abgelehnt werden. Dann bitte Widerspruch einlegen und auf die S3 verweisen. Erst dann kann man auf eigene Kosten beginnen und später die Kostenerstattung einklagen.
Bitte: Niemals auf eigene Faust irgendwas beantragen, die Begleittherapie ist dazu da, die einzelnen Schritte vorzubereiten und für die vollständigen Unterlagen zu sorgen! Schlecht geplante Anträge führen zu Ablehnungen, Frust und Zeitverschwendung.
Wie geht der MDK mit Intersexualität um? Weiterhin ein Rätsel. Ich weiß von Fällen, wo IS unter „Trans“ gesegelt sind, damit die Anträge überhaupt bearbeitet werden. Der MDK meint, dass bis jetzt noch nie Intersexuelle irgendwas beantragt hätten. Kunststück. Der Gentest beim Hormonarzt soll ja auch Intersexualität ausschließen. Aber wenn der Hormonarzt lügt, um dem Patient Leiden zu ersparen, dann werden keine Intersexuellen beim MDK ankommen.
Übrigens: Wer sich beim Standesamt den „d“-Personenstand geholt hat (d=divers), hat beim MDK kein Problem. Den MDK interessiert das nicht.
Oder nicht-binär: Da scheint große Verwirrung zu herrschen. Ich habe von Fällen gehört, wo Transmänner vom MDK eigenmächtig auf F64.9 (=man weiß nicht so genau) umetikettiert und abgelehnt worden sind. Aber genau lesen: Ganz hinten im MDK-Schrieb stehen Kriterien für Transidentität, danach sind Nicht-Binäre (Diverse) richtige Transidenten, also F64.0.
Bisher auch ein Rätsel: Retransition (oder Detransition). Aus anderen Bundesländern höre ich, dass z.B. eine Jetzt-wieder-Frau mit Bart heumlaufen muss, weil der dortige MDK noch nie was von Retransition gehört hat. Stur bleiben, Widerspruch! Der Berliner MDK verspricht ordentliche Bearbeitung (wenn die eingereichten Unterlagen ordentlich sind).
Traumatisierung und Stigmatisierung